§ 20 Abs. 1 2 2 lit. d EstG 1988
Im Fall eines gemeinsamen Wohnungseingangs mit den privat genutzten Räumlichkeiten liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor.
VwGH 13.10.1999, 99/13/0093
§ 20 Abs. 1 2 2 lit. d EstG 1988
Im Fall eines gemeinsamen Wohnungseingangs mit den privat genutzten Räumlichkeiten liegt ein häusliches Arbeitszimmer vor.
VwGH 13.10.1999, 99/13/0093