Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Entwicklungsgeschichte des § 12 Abs 2 Z 4 UStG, in dem vorgesehen ist, dass die Übernahme der Sanierung eines geleasten Kraftfahrzeugs oder Kraftrads durch den Leasinggeber umsatzsteuerlich als Leistung an den Leasingnehmer zu qualifizieren ist, dem deshalb in der Folge auch das Vorsteuerabzugsrecht zusteht.. Prodinger erläutert den sachlichen und zeitlichen Anwendungsbereich dieser Bestimmung, definiert den Regelungsgehalt des Begriffs "Leasingvertrag" und nimmt zur Beurteilung der Erfordernis des Sanierungsauftrags und zur Gemeinschaftsrechtskonformität der Bestimmung Stellung.