§ 2 EStG
Den Abgabenschuldner trifft die Beweislast zum Nachweis des erst nachträglich getroffenen Entschlusses zur vorzeitigen, d.h. vor Erzielung eines Gesamtüberschusses veranlassten Beendigung einer Vermietungstätigkeit.
VwGH 27.04.2000, 99/15/0012