§ 9 BAO
Der VwGH nimmt zur Beurteilung des Verschuldens eines Vertreters im Rahmen der Haftung für Umsatzsteuerschulden Stellung.
VwGH 22.09.1999, 94/15/0158
§ 9 BAO
Der VwGH nimmt zur Beurteilung des Verschuldens eines Vertreters im Rahmen der Haftung für Umsatzsteuerschulden Stellung.
VwGH 22.09.1999, 94/15/0158