Der Autor bespricht ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser zur Auslegung des Kriteriums des "Rechtsbehelfs" im so genannten Getränkesteuer-Urteil des EuGH Stellung nahm und erläuterte, dass die fristgerechte Geltendmachung eines Rückforderungsantrags als diesbezüglicher Rechtsbehelf zu qualifizieren sei.
VwGH 19.06.2000, 2000/16/0296