Zusammenfassung: Bezüge der Lehrbeauftragten an Universitäten, Hochschulen; Fachhochschulen oder an ähnlichen Bildungseinrichtungen sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988 zu sehen.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs. 1 lit. a EStG 1988

