§ 37 EStG 1988
Der ermäßigte Steuersatz ist bei der Zuwendung der Beisteuer von der Notariatskammer nicht anzuwenden.
VwGH 27.07.1999, 94/14/0053
§ 37 EStG 1988
Der ermäßigte Steuersatz ist bei der Zuwendung der Beisteuer von der Notariatskammer nicht anzuwenden.
VwGH 27.07.1999, 94/14/0053
