§ 20 Abs. 1 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Aufwendungen für ein Doktoratsstudium eines Universitätsassistenten Kosten der Berufsausbildung und damit Kosten der Lebensführung sind.
VwGH 27.07.1999, 94/14/0130
§ 20 Abs. 1 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Aufwendungen für ein Doktoratsstudium eines Universitätsassistenten Kosten der Berufsausbildung und damit Kosten der Lebensführung sind.
VwGH 27.07.1999, 94/14/0130
