§ 4 Abs. 3 EStG 1988
Um ein Dienstverhältnis einer Ehegattin steuerlich anzuerkennen, muss die Tätigkeit klar über die familienrechtliche Mitwirkungspflicht hinausgehen.
VwGH 24.06.1999, 97/15/0070
§ 4 Abs. 3 EStG 1988
Um ein Dienstverhältnis einer Ehegattin steuerlich anzuerkennen, muss die Tätigkeit klar über die familienrechtliche Mitwirkungspflicht hinausgehen.
VwGH 24.06.1999, 97/15/0070
