Zusammenfassung: Der Autor schreibt in seinem Beitrag über die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen, die Einlage und Entnahme fremdfinanzierter Wirtschaftsgüter, über den Abzug "privater" Schuldzinsen nach erfolgter Einlage und Entnahme.
Rechtsgrundlagen: § 6 Z 4 und 5 EStG

