§ 277 Abs. 1 HGB
Die Autorin über die Einreichung von Jahresabschlüssen, bei der nach jüngster OGH-Rechtsprechung hinsichtlich Strafen bei verspäteter Offenlegung keine Mahnung erforderlich ist.
OGH 25.11.1999, 6 Ob 213/99p
§ 277 Abs. 1 HGB
Die Autorin über die Einreichung von Jahresabschlüssen, bei der nach jüngster OGH-Rechtsprechung hinsichtlich Strafen bei verspäteter Offenlegung keine Mahnung erforderlich ist.
OGH 25.11.1999, 6 Ob 213/99p
