vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Strafen bei verspäteter Offenlegung

WirtschaftMMAg. Dr. Angelika RudorferSWK 2000, W 43 Heft 13 v. 1.5.2000

§ 277 Abs. 1 HGB

Die Autorin über die Einreichung von Jahresabschlüssen, bei der nach jüngster OGH-Rechtsprechung hinsichtlich Strafen bei verspäteter Offenlegung keine Mahnung erforderlich ist.

OGH 25.11.1999, 6 Ob 213/99p

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!