§ 34 Abs. 8 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass entstehende Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb ihres Wohnortes aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen werden.
VwGH 27.05.1999, 98/15/0115
§ 34 Abs. 8 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass entstehende Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb ihres Wohnortes aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen werden.
VwGH 27.05.1999, 98/15/0115
