§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Aufwendungen für den Erwerb von Geschäftsanteilen keine Webungskosten darstellen.
VwGH 26.05.1999, 94/13/0090
§ 16 Abs. 1 EStG 1988
Der VwGH entscheidet, dass Aufwendungen für den Erwerb von Geschäftsanteilen keine Webungskosten darstellen.
VwGH 26.05.1999, 94/13/0090
