Zusammenfassung: Das BMF beantwortet Fragen, die im Zusammenhang mit der Abschaffung der Sparbuchanonymität aufgetreten sind.
Rechtsgrundlagen: § 209 Abs. 4 BAO
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Zusammenfassung: Das BMF beantwortet Fragen, die im Zusammenhang mit der Abschaffung der Sparbuchanonymität aufgetreten sind.
Rechtsgrundlagen: § 209 Abs. 4 BAO
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