§ 12 Abs. 1 UStG 1972
Über den nur dann geltenden Vorsteuerabzug einer Betriebsstätte, wenn diese Lieferungen oder sonstige Leistungen im Inland ausgeführt hat.
VwGH 27.05.1999, 97/15/0012
§ 12 Abs. 1 UStG 1972
Über den nur dann geltenden Vorsteuerabzug einer Betriebsstätte, wenn diese Lieferungen oder sonstige Leistungen im Inland ausgeführt hat.
VwGH 27.05.1999, 97/15/0012
