Zusammenfassung: Der EuGH entscheidet, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen nur bei Vermietung durch Ausländer im Widerspruch zur Dienstleistungsfreiheit steht.
EuGH 26.10.1999, Rs. C-294/97
Rechtsgrundlagen: Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG)

