§ 15a FAG 1993
Der VwGH entscheidet, dass für die Kommunalsteuer die Vollziehung in die Kompetenz der Länder fällt. Der Bund hat sich lediglich die Gesetzgebungskompetenz betreffend des Kommunalsteuergesetzes vorbehalten.
VwGH 22.04.1999, 97/15/0202
§ 15a FAG 1993
Der VwGH entscheidet, dass für die Kommunalsteuer die Vollziehung in die Kompetenz der Länder fällt. Der Bund hat sich lediglich die Gesetzgebungskompetenz betreffend des Kommunalsteuergesetzes vorbehalten.
VwGH 22.04.1999, 97/15/0202
