§ 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1972
Über die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware auf der Rechnung, die die Voraussetzung zur Anerkennung einer Rechnung im Sinne des UStG 1994 darstellt.
VwGH 22.04.1999, 97/15/0062)
§ 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1972
Über die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Ware auf der Rechnung, die die Voraussetzung zur Anerkennung einer Rechnung im Sinne des UStG 1994 darstellt.
VwGH 22.04.1999, 97/15/0062)
