§ 23 Z 1 EStG 1972
Werden Grundstücke erworben, um Sie kurz danach bebaut wieder zu verkaufen, kann beim Abgabenpflichtigen nach einer geringen Anzahl der verkauften Objekte von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden.
VwGH 25.03.1999, 94/15/0171

