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Anbringen via Internet unzulässig

SteuernDr. Maximilian RomboldSWK 2000, S 325 Heft 10 v. 1.4.2000

Zusammenfassung: Der Autor schreibt in seinem Beitrag über nicht mögliche Anbringen von Abgabenpflichtigen an ihre Finanzämter über das Internet.

Rechtsgrundlagen: § 86a BAO

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