§ 217 BAO
Der VwGH über die Fälligkeit bei der Veranlagung zur Umsatzsteuer. Gem. § 210 Abs. 4 BAO gibt es für Abgabenpflichtige eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides.
VwGH 22.04.1999, 97/15/0200
§ 217 BAO
Der VwGH über die Fälligkeit bei der Veranlagung zur Umsatzsteuer. Gem. § 210 Abs. 4 BAO gibt es für Abgabenpflichtige eine Nachfrist von einem Monat ab der Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides.
VwGH 22.04.1999, 97/15/0200
