Die zwischen 2021 (Inkrafttreten des Mehrwertsteuer-E-Commerce-Pakets) und 2028 (geplantes Inkrafttreten der UZK-Reform) eingeführten Reformen der europäischen Mehrwertsteuer- und Zollsysteme der Europäischen Union stellen eine grundlegende Umstrukturierung des Regulierungsrahmens für den grenzüberschreitenden E-Commerce dar. Angetrieben durch den drastischen Anstieg niedrigwertiger, online bestellter und unmittelbar an Verbraucher versandter Sendungen hat die EU versucht, systemische Schwächen in der Einnahmenerhebung, der Durchsetzung sowie der Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen zu beheben. Die politische Einigung des Rates vom November 2025 zur Abschaffung der Zollwertschwelle von 150 Euro spiegelt eine entschlossene Abkehr von wertbasierten Ausnahmeregelungen wider, die mit den heutigen Handelsrealitäten nicht mehr vereinbar sind. Ergänzende Mehrwertsteuerreformen – einschließlich der Stärkung des IOSS sowie Maßnahmen zur Förderung seiner Nutzung – zielen ferner darauf ab, die Compliance zu verbessern, Betrug zu reduzieren und die fiskalische und zollrechtliche Architektur der EU an die Anforderungen eines von hohen Volumina und Plattformen geprägten globalen Handels anzupassen.

