Jahn (PIStB 2025, 338 ff) erläutert das Urteil des BFH vom 17. 6. 2025, VI R 21/23, zur Abzugsfähigkeit von Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland. Im konkreten Fall hatte ein Beamter des Auswärtigen Dienstes eine 200-m2-Wohnung im Ausland angemietet, die er aufgrund dienstlicher Repräsentationspflichten benötigte.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

