Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so stellt sich die Frage, ob die Subject-to-Tax-Klausel der im Jahr 2023 neu eingefügten Bestimmung des Art 23 Abs 3 DBA Deutschland, BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2024/12, im Fall einer doppelten Nichtbesteuerung bei der Veräußerung von Immobilien in Deutschland anzuwenden ist.
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