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Aufgabe des ATAD-III-Entwurfs

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2025, 473 Heft 8 v. 1.8.2025

Die Europäische Kommission hat am 22. 12. 2021 einen Richtlinienentwurf zur missbräuchlichen Nutzung sogenannter Briefkastenfirmen (ATAD III) veröffentlicht, um einen EU-weiten Rechtsrahmen für substanzlose Unternehmen einzuführen, auch wenn sie in der EU ansässig sind und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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