Die Europäische Kommission hat am 22. 12. 2021 einen Richtlinienentwurf zur missbräuchlichen Nutzung sogenannter Briefkastenfirmen (ATAD III) veröffentlicht, um einen EU-weiten Rechtsrahmen für substanzlose Unternehmen einzuführen, auch wenn sie in der EU ansässig sind und eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

