Plattes/Morro (PIStB 2025, 153 ff) führen aus, dass mit der Einführung des „Beckham-Regimes“ im Jahr 2005 Spanien ein attraktives steuerliches Sonderregime für zugezogene Arbeitnehmer schuf. Zum 1. 1. 2023 wurde dieses Sonderregime umfassend reformiert: Flexiblere Zugangsvoraussetzungen und neue Begünstigtenkreise sollen Spanien noch attraktiver machen.

