In seinem Urteil vom 8. 5. 2025, P.S.A., C-615/23, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Einordnung von Subventionen einer Gebietskörperschaft im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (Direktor der nationalen Steuerinformationsbehörde, Polen) (im Folgenden: Steuerverwaltung) und der Gesellschaft .

