Frei (IWB 24 vom 27. 12. 2024) kommentiert die seit der Steuerreform ab 2024 geltenden Kriterien für die Ansässigkeit natürlicher Personen und Gesellschaften in Italien. Natürliche Personen können nunmehr nach mehreren Tatbeständen in Italien ansässig werden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

