Am 17. 3. 2025 hat das BMF Stellung zur Frage bezogen, zu welchem Zeitpunkt bei Verwendung der FinanzOnline-Funktion „Nachreichung von Unterlagen zur Jahreserklärung“ der Offenlegungspflicht entsprochen wird.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

