Nach Art 10a der niederländischen Körperschaftsteuervorschriften sind Zinszahlungen an ein ausländisches verbundenes Unternehmen iZm einem Anteilserwerb nicht abzugsfähig, außer der Steuerpflichtige macht glaubhaft, dass dem Darlehen überwiegend wirtschaftliche Erwägungen zugrunde liegen oder die erhaltenen Zinsen nach niederländischen Maßstäben effektiv und ausreichend besteuert werden (Besteuerung von mindestens 10 % des steuerpflichtigen Gewinns).

