Das FG Schleswig-Holstein hat am 8. 10. 2024 (3 K 37/22) als erstes Finanzgericht in Deutschland über die Einordnung von carried interest (= kapitaldisproportionale Gewinnverteilung bei Personengesellschaften) nach § 18 Abs 1 Nr 4 dEStG für Zwecke eines DBA entschieden.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

