In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München am 11. 11. 2015, 42 O 14139/24, einen Rechtsstreit zwischen der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) und OpenAI (dem Betreiber von ChatGPT) entschieden und festgestellt, dass OpenAI
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

