In seinem Urteil vom 1. 8. 2025, P GmbH, C-794/23, hatte sich der EuGH infolge eines vom VwGH eingereichten Vorabentscheidungsersuchens mit verschiedenen Rechtsfragen iZm einem in der Rechnung falsch ausgewiesenen Mehrwertsteuerbetrag zu befassen. Die Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Österreich (im Folgenden: Finanzamt) und der .
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