Eine bedeutende Änderung der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die am 12. 8. 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, tritt am 1. 9. 2024 in Kraft. Diese Änderung sieht unter anderem eine teilweise Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom Gerichtshof auf das Gericht vor, die ab dem 1.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

