In seinem Urteil vom 11. 7. 2024, J. S., C-182/23, hatte sich der EuGH mit den mehrwertsteuerlichen Folgen der Enteignung eines landwirtschaftlichen Grundstücks gegen Zahlung einer Entschädigung zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen .
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