Beamte des NATO-Verbindungsbüros in Österreich genießen gemäß Art 11 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der NATO über die Rechtsstellung des Verbindungsbüros in Wien (BGBl III 2021/197) gewisse Privilegien. Gemäß Art 11 Abs 1 lit d des Abkommens besteht eine .
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