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EuGH: Rückerstattung von zu hoch entrichteter Mehrwertsteuer

News aus der EUSteuerrechtSWI 2024, 429 - 432 Heft 8 v. 1.8.2024

In seinem Urteil vom 21. 3. 2024, B. sp. Z o.o., C-606/22, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob einem Mehrwertsteuerpflichtigen, der irrtümlich Mehrwertsteuer für Leistungen an Endverbraucher zu hoch entrichtete, die Rückerstattung mit der Begründung versagt werden kann, dass er für die Leistungen keine Rechnungen ausgestellt habe, die berichtigt werden könnten, sondern nur Registrierkassenbons.

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