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Zuwendungen an ausländische (liechtensteinische) Stiftungen

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2024, 370 Heft 7 v. 1.7.2024

Die Errichtung einer ausländischen Familienstiftung unterliegt in Deutschland einer Erbschaft- oder Schenkungssteuer in Höhe von 30 % oder sogar 50 % des übertragenen Vermögens; zudem ist der Freibetrag deutlich geringer. Für inländische Familienstiftungen gibt es dagegen ein sogenanntes Steuerklassenprivileg, das im Ergebnis zu einer deutlich geringeren Steuerlast führt.

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