In seinem Urteil vom 18. 4. 2024, M-GbR, C-68/23, hatte sich der EuGH mit der mehrwertsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen zu befassen. Die damit verbundenen Rechtsfragen stellten sich im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der M-GbR, einer deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und dem Finanzamt O über die Einstufung und die Mehrwertsteuerpflichtigkeit des Vertriebs von Guthabenkarten oder Gutscheincodes, die für den Erwerb digitaler Inhalte in einem Online-Shop verwendet werden.

