Der EuGH hatte mit Urteil vom 12. 10. 2023, BA, C-670/21, die Vorlagefrage des FG Köln (2. 9. 2021, 7 K 1333/19) zu entscheiden, ob es mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar sei, dass der Erwerb eines bebauten und vermieteten Grundstücks des Privatvermögens, welches in einem Drittstaat (im Entscheidungsfall Kanada) belegen ist, von der besonderen Wertermittlung (Abschlag von 10 %) für zu Wohnzwecken vermietete Immobilien nach dErbStG ausgeschlossen ist.

