In seinem Urteil vom 12. 10. 2023, Autoridade Tributária e Aduaneira, C-312/22, hatte sich der EuGH im Wesentlichen mit der Frage zu befassen, ob die Besteuerung ausländischer Zinserträge zum progressiven Einkommensteuertarif gegen die in Art 56 EG verankerte Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wenn inländische Zinserträge einer niedrigeren Abgeltungssteuer zu einem fixen Satz unterliegen.

