In den folgenden Fällen hat Österreich noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für EU-Richtlinien mitgeteilt, weshalb die Europäische Kommission ein Aufforderungsschreiben übermittelt hat, auf das Österreich nun binnen zwei Monaten reagieren muss:
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

