Stoppek (ISR 2024, 7 ff) stellt die Rechtsprechung des EuGH zum Kriterium der objektiven Vergleichbarkeit im Rahmen der Prüfung eines Verstoßes gegen die europarechtliche Niederlassungsfreiheit bei der Frage des Vorliegens finaler Verluste dar. Darauf aufbauend untersucht er das Kriterium der objektiven Vergleichbarkeit bei der Verwehrung des Imports finaler Verluste ausländischer Betriebsstätten in jenen Fällen, in denen unilaterale und bilaterale Subject-to-Tax- und Switch-over-Klauseln anzuwenden sind.

