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Keine Abkommensberechtigung bei liechtensteinischer Steuer nach dem Aufwand

Aus der Arbeit der BMF-FachabteilungenSteuerrechtSWI 2024, 2 Heft 1 v. 1.1.2024

Unterliegt eine in Liechtenstein wohnhafte natürliche Person, die Gesellschafter einer österreichischen GmbH und in Österreich lediglich beschränkt steuerpflichtig ist, der liechtensteinischen Steuer nach dem Aufwand, stellt sich die Frage, ob dieser Person die Vorteile des DBA Liechtenstein zustehen.

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