In der Schweiz werden Personen auch dann an ihrem Wohnort besteuert, wenn sie einen Nebenwohnsitz am Arbeitsort haben, sofern sie diesen nur während der Arbeitstage nutzen und die restliche Zeit an ihrem Wohnort verbringen (sogenannte Wochenaufenthalter).
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

