Der BFH hat mit Urteil vom 23. 11. 2020, II R 37/19, entschieden, dass ein mit Vermächtnis erworbener Anspruch auf Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem in Deutschland belegenen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftssteuerpflicht unterliegt.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

