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Maßnahmen gegen Treaty Shopping nach § 50d Abs 3 dEStG

LiteraturrundschauSteuerrechtSWI 2023, 397 Heft 7 v. 1.7.2023

Oppermann (PIStB 2023, 158 ff) analysiert die Vorschrift des § 50d Abs 3 dEStG, die darauf abzielt, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Quellensteuervergünstigungen durch DBA sowie EU-Richtlinien durch die gezielte Zwischenschaltung substanzschwacher Gesellschaften zu verhindern.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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