§ 6 Abs 3 dAStG sieht einen rückwirkenden Entfall der Wegzugsbesteuerung vor, wenn der Verlust des deutschen Besteuerungsrechts auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit beruht und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren wieder eine unbeschränkte inländische Steuerpflicht in Deutschland begründet.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

