Im Urteil vom 1. 12. 2022, Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie, C-141/20, hatte der EuGH über ein Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH zu entscheiden, in welchem es um Fragen iZm der umsatzsteuerlichen Organschaft ging. Das Vorabentscheidungsersuchen erging im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Finanzamt Kiel und der .

