Der EuGH hat mit Urteil vom 15. 9. 2022, HA.EN., C-227/21, entschieden, dass das EU-Recht der Praxis der litauischen Steuerbehörden entgegensteht, dem Erwerber eines Grundstücks das Recht auf Vorsteuerabzug zu verweigern, wenn er von den Schwierigkeiten des Verkäufers bei der Zahlung der Umsatzsteuer wusste oder hätte wissen müssen.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei International bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

